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Kosten

Unsere Dienstleistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von den Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor. 

 

Ihr persönlicher Anteil:

  • Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse

  • Patientenbeteiligung: Diese beträgt aktuell im Kanton Zug maximal CHF 15.35 pro Tag. 

Die Restfinanzierung der Pflegekosten übernimmt Ihre Wohnsitzgemeinde.

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie unsere Dienstleistungen auch als Selbstzahler, ohne ärztliche Verordnung, in Anspruch nehmen. 

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