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Kosten

Unsere Dienstleistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) von den Krankenkassen übernommen, vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor. 

 

 

 

Ihr persönlicher Anteil:

  • Selbstbehalt und Franchise der Krankenkasse

  • Patientenbeteiligung: Diese beträgt aktuell im Kanton Zug maximal CHF 15.35 pro Tag. 

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Die Restfinanzierung der Pflegekosten übernimmt Ihre Wohnsitzgemeinde.

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Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie unsere Dienstleistungen auch als Selbstzahler, ohne ärztliche Verordnung, in Anspruch nehmen. 

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